LBO-Änderung 2023: Digitalisierung baurechtlicher Verfahren
Seit 25. November 2023 ist die dritte kleine LBO-Novelle, beschlossen vom Landtag BW am 8. November, in Kraft. Wesentliche Änderung: Alle Bauvorlagen für Bauantrag oder Kenntnisgabeverfahren sind nicht mehr bei den Gemeinden, sondern direkt bei der zuständigen Baurechtsbehörde einzureichen. Und zwar „elektronisch in Textform“. Eine Unterschrift oder elektronische Signatur ist somit nicht mehr erforderlich. Die optionale Übergangsfrist für eine textliche Einreichung in analoger Form endet im Dezember 2024. Außerdem wurde die Nachbarbeteiligung eingeschränkt.
06.03.2024