Seit der LBO-Novelle 2019 ist auch die Fahrradstellplatzpflicht bei Wohnungen in § 37 Absatz 2 der LBO geregelt. Die den § 37 LBO ergänzende und erläuternde "Verwaltungsvorschrift über die Herstellung notwendiger Stellplätze (VwV Stellplätze" ist neu veröffentlicht worden und in dieser Fassung seit 1. September 2022 gültig. Sie enthält jedoch weiterhin weder neue bzw. angepasste Richtzahlen für Fahrrad-Stellplätze noch Änderungen für KFZ-Stellplätze oder bei den Regelungen zur Berücksichtigung des öffentlichen Personennahverkehrs. Es wurde lediglich in der Überschrift »Wirtschaftsministerium« durch »Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen« ersetzt und geregelt, dass diese Verwaltungsvorschrift am 31. August 2029 außer Kraft tritt.
Jochen Stoiber / 01.09.2022