Das Bauordnungsrecht hat die Vermeidung von Gefahren zum Inhalt, die bei der Errichtung und dem Betrieb baulicher Anlagen entstehen können. Daher stellt die Landesbauordnung insbesondere auch an den Brandschutz von Gebäuden besondere Anforderungen. Die technischen Detailregelungen zur Umsetzung werden in Baden-Württemberg jedoch nach wie vor in der Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung LBOAVO getroffen. Diese fordert u.a. geeignete Flächen für die Feuerwehr, sofern eine Rettung über Rettungsgeräte der Feuerwehr als zweiter Fluchtweg vorgesehen ist.
Jochen Stoiber / 01.02.2021