Arbeitssicherheitsgesetz und Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
Unfallversicherung der Mitarbeiter im Unternehmen sowie deren Sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung ist auch für jedes Architekturbüro Pflicht.
Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung auf der Grundlage des Sozialgesetzbuchs (SGB). Danach gehört jeder Unternehmer der für ihn zuständigen Berufsgenossenschaft an und ist verpflichtet, die Eröffnung seines Unternehmens anzuzeigen. Die Gesetzliche Unfallversicherung gilt für alle Unternehmen mit mindestens einem Beschäftigten. Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz – ASiG ist auch eine Sicherheitstechnische Betreuung und Arbeitsmedizinische Vorsorge erforderlich, sofern neben dem Unternehmer selbst mindestens ein Arbeitnehmer beschäftigt ist. Dabei spielt es keine Rolle, wie hoch deren Einkommen ist und ob es sich um eine ständige oder nur vorübergehende Tätigkeit handelt. Auch Aushilfen und geringfügig Beschäftigte sowie Lernende, also in beruflicher Aus- und Fortbildung Stehende einschließlich Praktikanten sind versicherungspflichtig.
Für freie Berufe ist in Baden-Württemberg zuständig die
Die Pflichten zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen werden von den Unfallversicherungsträgern in Unfallverhütungsvorschriften - Berufsgenossenschaftliche Vorschriften für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit - geregelt. Um Arbeitsunfällen der Beschäftigten vorzubeugen, sind diese im Betrieb anzuwenden und einzuhalten.
05.05.2022
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