Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie
Seit dem 13. Juni 2014 gilt das "Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie". Dieses regelt bei Verträgen zwischen Unternehmern und Verbrauchern vorvertragliche Informationspflichten für den Unternehmer sowie ein Widerrufsrecht für den Verbraucher. Die gesetzlichen Regelungen finden auch Anwendung auf Verträge zwischen Architekten als Auftragnehmer (Unternehmer) und "privaten Bauherren" (Verbraucher) als Auftraggeber.
02.05.2022