Eigentümer und Besitzer von Kulturdenkmalen haben diese im Rahmen des Zumutbaren zu erhalten und zu pflegen. Das Land trägt hierzu mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln bei. Das Wirtschaftsministerium stellt jährlich ein Denkmalförderprogramm auf. Die Vorbereitung dieses Programms und die Abwicklung der Fördermaßnahmen erfolgen durch die Regierungspräsidien.
29.03.2022