Durchführungsverordnung BW zum Gebäudeenergiegesetz
Am 19. März 2022 trat die neu herausgegebene "Verordnung der Landesregierung und des Umweltministeriums zur Durchführung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG-Durchführungsverordnung – GEG-DVO)" in Kraft. Sie ersetzt die bis dahin gültige EnEV-Durchführungsverordnung vom 8. November 2016 und die Verordnung des Umweltministeriums und des Finanz- und Wirtschaftsministeriums über Zuständigkeiten nach dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz vom 28. November 2008.
Die GEG-DVO regelt die Einzelheiten zu den Inhalten und zum Verfahren nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) für Baden-Württemberg und war aufgrund der vollständigen Neuausgabe des GEG erforderlich geworden.
19.03.2022