Veranstaltungsort für Tagungen, Seminare, Produktpräsentationen oder Pressekonferenzen.
Informationen für private und gewerbliche Bauherrinnen und Bauherren, Städte und Kommunen.
Hinweise zur EnEV 2009, zur Umsetzung der EnEV in Baden-Württemberg, zum EEWärmeG, zu Energieausweisen, zur Honorierung
Das zum Jahresbeginn in Kraft getretene Bundesgesetz EEWärmeG löst das EWärmeG Baden-Württemberg im Neubaubereich ab
Empfehlungen des BAK-Ausschusses HOAI und des AHO
In Baden-Württemberg regelt die "EnEV-DVO" die Durchführung der Energieeinsparverordnung und damit u.a. die Nachweiserstellung durch LBO-Planverfasser und somit auch die " Ausstellerberechtigungen nach §21 EnEV"
Das Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat die Broschüre aufgrund der EnEV-Novellierung aktualisiert.
Seit dem 1. Juli 2009 ist der Energieausweis Pflicht bei Vermietung, Verkauf und Verpachtung.