Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz GEIG
Im Bundesrat am 5. März verabschiedet, ist das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) am 24. März 2021 veröffentlicht worden - und trat am darauffolgenden Tag direkt in Kraft. Das GEIG setzt eine Forderung aus der 2018 novellierten europäischen Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie um. Ziel ist, den Ausbau der Leitungs- und Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität im Gebäudebereich zu beschleunigen. Es schreibt für Neubauten oder größere Bestandsgebäude im Zuge einer Sanierung vor, Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge mit zu planen.
05.03.2021