Normung vor Gericht
Die Kluft zwischen veröffentlichten Normen des DIN e.V. ("Deutsches Institut für Normung"), aber auch anderer privatrechtlicher Organisationen, Verbände und Vereine, als technische Regelsetzungen und den in juristischem Sinne bedeutsamen "allgemein anerkannten Regeln der Technik" wurde gerade in letzter Zeit zunehmend größer. DIN-Normen und andere Regelwerke sind keineswegs von vorneherein mit anerkannten Regeln der Technik gleichzusetzen, wie dies leider allzuhäufig in der Praxis geschieht.
01.07.2016