Um die abstrakte Anforderung des Arbeitsschutzgesetzes zu konkretisieren und die Anwendung der Arbeitsstättenverordnung in der Praxis zu erleichtern, werden vom Ausschuss für Arbeitsstätten - ASTA - erläuternde, rechtlich nicht verbindliche Arbeitsstättenregeln - ASR - erarbeitet. Diesen kann beispielhaft entnommen werden, wie den Anforderungen der Verordnung konkret entsprochen werden kann. Bei Anwendung dieser Regeln ist zu vermuten, dass die Ausführung nicht zu beanstanden ist.
Jochen Stoiber / 01.06.2011