Marion Klabunde
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Damit Hochschulabsolventen in den Genuss der automatischen Anerkennung ihrer Berufsqualifikation in Europa kommen, ist eine wesentliche Grundvoraussetzung die Notifizierung des jeweiligen Hochschulabschlusses. Dies ist eine wichtige Aufgabe der deutschen Hochschulen. Gesetzesgrundlage ist die BARL (Berufsanerkennungsrichtlinie) und das Architektengesetz Baden-Württemberg.