Wer kann Mitglied werden?
Wer sich um die Aufnahme in die Architektenliste bewerben will, muss seinen Erst- oder Zweitwohnsitz oder eine Niederlassung bzw. seine überwiegende Beschäftigung in Baden-Württemberg haben. Zu den Voraussetzungen zählt ferner ein fachlich qualifizierendes Studium und Berufspraxis.
Eintragung / 20.05.2022 @ akbw.de