Die ehrenamtlichen Referenten sind in der Satzung in § 8 Abs.2 4. und 5. Spiegelstrich aufgeführt. Es handelt sich dabei um Mitglieder der Architektenkammer, die eine bestimmte Aufgabe übertragen bekommen. Ebenso wie Strategiegruppen kann der Landesvorstand bestimmte Aufgaben einzelnen Mitgliedern übertragen.
31.01.2023