Netzwerke und Projektgruppen werden vom Landesvorstand ad hoc zur Behandlung eines bestimmten Problems bzw. Themas eingesetzt. Für die Größe und Zusammensetzung von Projektgruppen gibt es keine Vorgaben, die Begleitung erfolgt durch ein Mitglied des Landesvorstandes. Unabhängig von der Dauer der Legislaturperiode endet die Arbeit der Projektgruppe nach Erstellung eines Abschlussberichtes.
23.03.2023