Informationsabend zum Versorgungswerk und zur gesetzlichen Rentenversicherung
Abermals haben sich das Versorgungswerk der Architektenkammer Baden-Württemberg und die deutsche Rentenversicherung im Architekturschaufenster Interessenten und Mitgliedern der AKBW vorgestellt.
Knapp 70 Gäste füllten das ASF Karlsruhe gänzlich aus und machten den Abend des 16.11.2022 zu einer gelungenen Veranstaltung.
Stefanie Mehnert informierte detailliert über die Struktur und Aufgaben des Versorgungswerkes der Architekten (VwdA). Als berufsständische Organisation werden alle eingezahlten Beiträge nach dem Individuellen Äquivalenzprinzip verrentet. Auch sind beispielsweise Fälle von Berufsunfähigkeit und Verwitwung beziehungsweise Verwaisung abgedeckt. Wichtig zu erwähnen ist unter Anderem, dass zuerst eine Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung von Nöten ist, wenn diese nicht als Zusatzversicherung genutzt werden soll. Sie ist arbeitgebergebunden und muss bei einem Beschäftigungswechsel wieder neu beantragt werden.
Ergänzend dazu bietet die Deutsche Rentenversicherung nach einer Wartezeit von 60 Beitragsmonaten weitere Leistungen an. Michael Spletter informierte hierzu und stellte sich einer Welle von Fragen zu beispielsweise Kinderziehungszeiten oder Nachzahlmöglichkeiten um fehlende Beitragsmonate auszugleichen. In diesem Zug rät er zu einer sogenannten Kontenklärung, um so festzustellen ob und was möglicherweise für die Möglichkeit des Bezuges der gesetzlichen Rente fehlt.
Im Anschluss an die informativen Beiträge der Referenten wurden im kleinen Rahmen bei Snacks und Getränken in sehr freundlichen Gesprächen viele Thematiken geklärt und der Abend ist gemütlich ausgeklungen.
Künftig möchten wir, Sabrina Sprißler und Manuel Gmeiner, in unserer Tätigkeit als Landesvertreter, weitere Veranstaltungen zugeschnitten auf AiP/SiP und junge Architekt‘innen initiieren und werden bald dazu einladen.