Bitte beachten Sie unseren neuen Abgabetermin: 20. Juli 2018
Auszeichnungsverfahren 2018
Im Rahmen der Initiative "Baukultur Kraichgau" rufen das Regierungspräsidium Karlsruhe und die Architektenkammer Baden-Württemberg, Kammerbezirk Karlsruhe / Nordbaden, zur Teilnahme am Auszeichnungsverfahren 2018 auf. Nachfolgend finden Sie die erforderlichen Informationen zur Teilnahme. Für Rückfragen zum Auszeichnungsverfahren oder weitergehende Informationen nutzen Sie bitte die angegebenen Kontaktdaten.
Der Kraichgau ist durch historisch bedeutsame, gewachsene Ortsbilder mit vielgestaltigem Gebäudebestand in einer besonders durch den Weinbau geformten Kulturlandschaft geprägt. Eine die lokaltypischen Strukturen in den Gemeinden und Kulturlandschaften der Region erhaltende und entwickelnde Planungs- und Baukultur leistet einen wichtigen Beitrag zu einer erfolgreichen Entwicklung als attraktiver Wohn- und Wirtschaftsstandort.
Die Architektenkammer Baden-Württemberg, Kammerbezirk Karlsruhe / Nordbaden, das Regierungspräsidium Karlsruhe und das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg haben darum „Baukultur Kraichgau“ als gemeinsam getragenes Projekt im Rahmen der Landesinitiative Baukultur Baden-Württemberg gestartet.
Mit dem Auszeichnungsverfahren 2018 sollen beispielgebende Projekte sowie Konzepte und Planungen in den Gemeinden aufgespürt, Projektbeteiligte für ihr Engagement gewürdigt und die ausgezeichneten Projekte bzw. Konzepte einer breiten Öffentlichkeit bekannt gemacht werden. Dabei soll der Blick besonders auf die ortstypischen Bautraditionen und -materialien gelenkt und Wege für deren zeitgemäße Interpretation und Fortführung aufgezeigt werden. Die Veranstalter wollen damit das Bewusstsein für den Stellenwert qualitätsvollen Planens und Bauens im Alltag schärfen, anhand beispielhafter Projekte und innovativer Konzepte Anregungen für die Praxis geben und dazu ermutigen, baukulturell hochwertige Lösungen anzustreben. Für die Auszeichnung Baukultur Kraichgau gelten folgende Kriterien:
• standorttypische Lösungen in zeitgemäßer Architektur für Landschaft und Siedlungsstruktur • funktionsbegründete Gestaltung nach heutigen Nutzungsbedingungen • energie- und ressourcenbewusste, flächen- und kostensparende Konzepte und Ausführungen • Beachtung regionaltypischer Materialien und Handwerkstraditionen • Einsatz innovativer und intelligenter Techniken • Schaffung eines förderlichen Umfeldes für ein soziales Miteinander und kulturelles Leben
Die Gebietskulisse des Auszeichnungsverfahrens ist oben aus der Karte ersichtlich.
Gegenstand des Auszeichnungsverfahrens
Es können in den letzten zehn Jahren (2008 bis 2017) realisierte Projekte aus den folgenden Bereichen eingereicht werden:
(1) Städtebau / Siedlungsentwicklung Orts- und Freiraumgestaltungen, Umbau von Stadt- und Ortsmitten
(2) Öffentliche Einrichtungen und Infrastruktur Bauten für die Gemeinschaft, für Kultur und Bildung, Ingenieurbauwerke, Begleitbauten
(3) Tourismus Bauten für Beherbergung, Gastronomie, Freizeiteinrichtungen
(4) Landwirtschaft und Weinbau Land- und forstwirtschaftliche Bauten und Einrichtungen, Bauten/Anlagen für die Weinproduktion, Vinotheken, Freianlagen etc.
(5) Gewerbe und Industrie Bauten für Handel, Handwerk, Gewerbe, Produktion
(6) Wohnen Wohnbauten und -anlagen
Zudem wird aufgerufen zur Einreichung von:
(7) Konzepten und noch nicht realisierten Planungen für öffentliche Vorhaben Planungen von Kommunen bzw. öffentlichen Trägern (Kirchen, Verbänden) für städtebauliche Gesamtkonzepte und Maßnahmen, öffentliche Bauvorhaben, Umnutzungen/Sanierungsmaßnahmen öffentlicher Gebäude etc.
Teilnahme
Teilnahmeberechtigt sind private und öffentliche Bauherren sowie Architekten, Ingenieure, Innenarchitekten, Stadtplaner und Landschaftsarchitekten. Es können jeweils mehrere Objekte/ Projekte/Konzepte gemeldet werden. Hinweise können auch von Dritten an die Architektenkammer gegeben werden. Die Gebietskulisse ist oben auf der Karte ersichtlich. Es gelten die jeweiligen Gemeindegrenzen.
Die Teilnehmenden erklären sich mit einer eventuellen Besichtigung des Objekts nach vorheriger Absprache einverstanden. Bauherrschaft bzw. Projektträger und (Fach-)Planer der ausgezeichneten Beiträge erklären sich mit der Veröffentlichung ihrer Beiträge einverstanden.
Die Nutzungsrechte am Bildmaterial werden mit der Einreichung des Beitrags kostenfrei sowie zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt an die Veranstalter abgetreten. Die Veranstalter sind befugt, das Bildmaterial öffentlich wiederzugeben, zu vervielfältigen, zu verbreiten sowie in analogen oder digitalen Publikationen im Rahmen der Landesinitiative Baukultur Baden-Württemberg zu verwenden. Ggf. werden die Teilnehmenden gebeten, geeignetes Bildmaterial zur Erstellung der Dokumentation bzw. der Wanderausstellung zum Auszeichnungsverfahren nachzureichen.
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Objekt 80 € und ist vor Abgabe zu überweisen auf das Konto der Architektenkammer Baden-Württemberg, Kammerbezirk Karlsruhe: IBAN DE15 6601 0075 0107 4007 55 bei der Postbank Karlsruhe BIC PBNKDEFF Verwendungszweck Baukultur Kraichgau.
Einzureichende Unterlagen
Pro Beitrag zum Auszeichnungsverfahren ist eine Tafel in der Größe 84 x 84 cm einzureichen. Die Tafel muss alle erforderlichen Angaben und Informationen zum Objekt/Projekt/Konzept enthalten. Neben der Tafel und der ausgefüllten Objektmeldung werden keine weiteren Unterlagen zugelassen. Jede Tafel ist deutlich mit der Bezeichnung des Beitrags sowie dem Namen des Bauherrn und der (Fach-)Planer zu versehen. Die Arbeit wird dargestellt mit Fotos (mit Namen des Fotografen), Plänen (Lageplan, evtl. Grundrisse, Schnitte, Ansichten) und einem kurzgefassten Erläuterungstext.
Die angefügte Anlage I ist vollständig ausgefüllt und unterzeichnet zusammen mit den Unterlagen fristgerecht einzureichen. Alle an der Planung beteiligten Architekten, Ingenieure, Landschafts- und Innenarchitekten sowie Stadtplaner sind vollständig aufzuführen.
PDF-Dateien der Tafel, den jeweils verwendeten Fotos und Plänen (Einzeldateien) sowie den ausgefüllten Objektmeldungen sind per Stick oder elektronischem Datentransfer zur Verfügung zu stellen.
Für die Erstellung der Dokumentation bzw. der Ausstellung der ausgezeichneten Objekte/Projekte/Konzepte werden nach der Jurysitzung ggf. weitere digitale Unterlagen erbeten (mind. 300 dpi bei einer Bildgröße von 13 x 18 cm).
Abgabe
Die Teilnahmeunterlagen müssen bis spätestens Freitag, 20. Juli 2018, 12.00 Uhr bei der
vorliegen. Die Tafeln der nicht ausgezeichneten Beiträge können nach dem Auszeichnungsverfahren bei der Abgabestelle im Oktober abgeholt werden.
Beurteilung der Projekte und Konzepte
Im Rahmen einer Vorprüfung wird zunächst durch die Veranstalter die Zulässigkeit der eingereichten Arbeiten festgestellt. Die eingereichten Beiträge werden durch eine fach- und sachkundige, gemischt besetzte Jury beurteilt. Bitte beachten Sie, dass Besichtigungen vor Ort – auch mit Innenbesichtigung – erforderlich werden können, die nach vorheriger telefonischer Anmeldung erfolgen. Die Entscheidung der Jury ist endgültig. Die Jury protokolliert das Verfahren und die Ergebnisse. Die ausgezeichneten Objekte werden veröffentlicht.
Auszeichnung
Die Bauherren der ausgezeichneten Objekte erhalten eine Urkunde und eine Plakette, die Architekten und die weiteren benannten Planer eine Urkunde.
In der Kategorie 7 (Konzepte) umfasst die Auszeichnung die unterstützende Begleitung der Planungsprozesse von der vorgelegten Planung bis hin zur Ausführung, beispielsweise über den kostenfreien Einsatz eines (mobilen) Gestaltungsbeirats der Architektenkammer Baden-Württemberg.
Urkunden und Plaketten werden im Rahmen der Abschlussveranstaltung mit Ausstellungseröffnung im Februar 2019 verliehen. Die ausgezeichneten Objekte/Projekte werden in der Dokumentation zum Auszeichnungsverfahren und in Ausstellungen an mehreren Orten der Öffentlichkeit präsentiert.
Zeitlicher Rahmen des Verfahrens
Abgabe der Unterlagen bis 20. Juli 2018 Jurysitzung September 2018 Preisverleihung Februar 2019
Veranstalter
Veranstalter des Auszeichnungsverfahrens Baukultur Kraichgau sind die Architektenkammer Baden-Württemberg, Kammerbezirk Karlsruhe, das Regierungspräsidium Karlsruhe und das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg.
Bürozeiten Mo–Do 09.00–12.00 und 14.00–16.00 Uhr Fr 09.00–12.00 Uhr
Im Interesse der Lesbarkeit werden Begriffe wie Architekt oder Bauherr als allgemeine Bezeichnung verwendet; sie beziehen sich grundsätzlich auf beide Geschlechter. Der Begriff Architekt schließt jeweils die Mitglieder aller Fachrichtungen ein.
30.08.2022
Vorsitzender des Kammerbezirks
Dipl.-Ing. (FH) Andreas Grube Freier Architekt BDA