Veranstaltungsort für Tagungen, Seminare, Produktpräsentationen oder Pressekonferenzen.
Informationen für private und gewerbliche Bauherrinnen und Bauherren, Städte und Kommunen.
Die aktuelle Beitragsstruktur gilt seit 2021. Zentral darin ist der einheitliche Basisbeitrag für alle Mitglieder in gleicher Höhe. Gleichwohl gibt es Differenzierungen: Mitglieder, die das Adjektiv „frei“ im Titel führen, bezahlen einen Zusatzbeitrag. Für AiP/SiP gelten gesonderte Beitragssätze, ebenso wie für Mitglieder, die das 65. Lebensjahr vollendet haben. Es gibt zudem ermäßigte Beiträge, beispielsweise wenn bestimmte Einkommensgrenzen unterschritten werden. Die Beitragsordnung wurde zuletzt von der Landesvertreterversammlung (LVV) 2024 geändert.
Die Landesvertreterinnen und Landesvertreter diskutierten die Erhöhung der Kammerbeiträge auf der LVV 2024 in Straßburg intensiv und votierten mit deutlicher Mehrheit für den vorgestellten Antrag des AKBW-Landesvorstands – bei 31 Gegenstimmen und 4 Enthaltungen.
Die 51. Landesvertreterversammlung der AKBW hat am 15. und 16. November 2024 in Straßburg Änderungen der Beitragsordnung beschlossen. Diese wurden auf Antrag vom 2. Dezember 2024 vom Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg genehmigt – mit Schreiben vom 12. Dezember 2024 unter dem Aktenzeichen MLW28-2691-3/114. Die Änderungen treten am 1. Januar 2025 in Kraft.
Tag der Architektur, „Beispielhaftes Bauen“, Büro-, Rechts- oder Gründungsberatungen, Stellungnahmen zur LBO, landesweiter Schülerwettbewerb, Social Media, Kammergruppenevents und, und, und. Ein Überblick über die mannigfachen Kammer-Aktivitäten.
Von "Architektenwettbewerb" bis "Zirkuläres Bauen": hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Geschäftsstellen der AKBW für Beratungs- und Serviceangebote der Kammer nach Themenzuständigkeit in einer Broschüre zusammengefasst.
1. Beitrag für Kammermitglieder,
2. Beitrag für Kammermitglieder im Praktikum
5. Zusatzbeitrag für Kammermitglieder (ausgenommen 1. und 2.), die ihre Berufsbezeichnung mit dem Zusatz "frei" führen
als pdf-Datei:
Wenn Sie den bequemen Weg des Lastschrifteinzugs für Ihre Mitgliedsbeiträge wünschen, können Sie der Kammer ein SEPA-Basislastschrift-Mandat einreichen. Bitte wählen Sie aus den unten stehenden Downloads das für Sie passende Formular aus:
SEPA-Basislastschrift-Mandat am Computer ausfüllbar
SEPA-Basislastschrift-Mandat von Hand auszufüllen