Vergütung von Sachverständigen nach JVEG
Das Vergütungsprinzip im juristischen Verfahren
Das Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) ist mit Wirkung vom 01.07.2004 an die Stelle des Gesetzes über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (ZSEG) und des Gesetzes über die Entschädigung der ehrenamtlichen Richter getreten; es gilt nunmehr in der Fassung vom 18.12.2015. Das Gesetz regelt u. a. die Vergütung von Sachverständigen, wenn sie von einem Gericht oder einer Staatsanwaltschaft ab dem Juli 2004 herangezogen werden.
Dorothea Pfaundler / 27.04.2016