Schlechte Noten für den digitalen Bauantrag
Seit dem 1. Januar 2022 gilt in der Landesbauordnung Baden-Württembergs der digitale Bauantrag als Standard. Ab dem 1. Januar 2023 verpflichtet das Online-Zugangsgesetz bundesweit die Kommunen dazu, die Bauantragsstellung als digitale Verwaltungsleistung anzubieten. Eine Erhebung der Architektenkammer Baden-Württemberg aus diesem Sommer zeigt, dass ein Großteil der baden-württembergischen Kommunen weit von einer funktionierenden digitalen Antragsstellung entfernt ist – schlicht, weil geeignete Rahmenbedingungen fehlen.
23.11.2022