Schottergärten, mehr als ein ästhetischer Verstoß
Steine im Vorgarten waren, nicht nur farblich, auch rechtlich gesehen immer eine Grauzone. Im Bauordnungsrecht der baden-württembergischen Landesbauordnung ist vorgeschrieben, dass nicht überbaute Fläche zu begrünen ist. Steine statt Gras oder Buschwerk war also schon immer ein Verstoß. Klargestellt ist dieses Verbot nun seit 1. August 2020 – allerdings nicht durch eine Novellierung oder Verschärfung der Landesbauordnung, sondern durch das Landesnaturschutzgesetz.
03.05.2022