Neue ESF Plus-Förderperiode vom 01.09.2024 bis 31.08.2025
Um den technologischen Entwicklungen, dem wirtschaftlichen Wandel, der Globalisierung und insbesondere den gesellschaftlichen Veränderungen gerecht zu werden, wird eine beständige Qualifizierung unentbehrlich. Für die von 2021 bis 2027 geltende ESF Plus-Förderperiode, möchte das Land Baden-Württemberg erneut für die überbetrieblichen beruflichen Anpassungsfortbildungen mit dem Förderprogramm „Fachkurse“ Beschäftigten mittlerer und kleiner Unternehmen (KMU) sowie den freien Berufen, Anreize bieten, Fortbildungsangebote und Anpassungsfortbildungen wahrzunehmen.
Antrag zur ESF-Förderung
Das Antragsformular können Sie hier herunterladen,Antrag bitte vollständig ausgefüllt und unterschriebenen per E-Mail an info@ifbau.de senden.
Die ESF-Anträge werden nach abgeschlossenem und erfolgreichem Kursbesuch bearbeitet. Nach Kursbesuch und eingegangenem ESF-Antrag wird eine um die Förderung reduzierte Rechnung ausgestellt und eine Gutschrift über die Förderhöhe erstellt. Die regulären Rechnungen noch ohne ESF-Förderung behalten ihre Gültigkeit und sind zur fristgerechten Zahlung fällig. Unvollständig oder zu spät eingegangene Anträge können nicht berücksichtigt werden. Wird der Kurs nicht erfolgreich abgeschlossen oder nur teilweise besucht besteht kein Anspruch auf Förderung.
ESF-Förderung für Teilnehmer beim IFBau
Bezuschusste IFBau-Kurse und Lehrgänge sind am Texthinweis ESF-Förderung möglich auf der Online-Veranstaltungskarte zu erkennen. Für diese können Sie eine Reduzierung der Teilnahmegebühr um 30% und für Teilnehmer ab 55 Jahren sogar um 70% erhalten, sofern Sie folgende Voraussetzungen (Zugehörigkeit einer Zielgruppe) erfüllen:
Beschäftigte aus Unternehmen (Beschäftigungsort oder Wohnort der Teilnehmenden in Baden-Württemberg)
Unternehmerinnen und Unternehmer (einschließlich Freiberufler:innen, mit Unternehmenssitz oder Wohnort in Baden-Württemberg)
Gründungswillige (in Baden-Württemberg wohnhaft oder beschäftigt)
Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger (in Baden-Württemberg wohnhaft)
Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie von Städten und Gemeinden. Beschäftigte von rechtlich selbständigen Unternehmen, die aus Mitteln der öffentlichen Hand getragen werden, sind hingegen förderfähig. Förderungen aus dem Europäischen Sozialfonds Plus sind nicht mit weiteren Förderungen aus Mitteln der Europäischen Union kombinierbar.
Rückfragen zur ESF-Förderung richten Sie bitte an das IFBau, Frau Viki Fleischer, Tel. 0711-2196-2311 oder E-Mail viki.fleischer@ifbau.de.
Angebot
Ab sofort können Arbeitnehmende für ihre berufliche Weiterbildung am IFBau für dieTeilnahme an ganztägigen Formaten Bildungszeit bei ihrem Arbeitgeber beantragen.
Die Architektenkammer Baden-Württemberg hat ein eigenes Förderprogramm für Weiterbildungsmaßnahmen, die vom Institut Fortbildung Bau durchgeführt werden, beschlossen.
Die einzelnen Ermäßigungen (Förderprogramm AKBW, AiP/SiP-Gutscheine) sind nicht miteinander kombinierbar.
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten wird von uns ernst genommen, darum informieren wir Sie hier. Um den Inhalt und die Funktionalität der Webseite für Sie zu optimieren, verwendet die Architektenkammer Baden-Württemberg Cookies. Wenn Sie diese nicht akzeptieren, können Sie unsere Seiten nicht nutzen.