für nachträglichen Überbau durch Wärmedämmung
Die Landesregierung Baden-Württemberg verfolgt ihre Ziele zum Klimaschutz und zur Energiewende mit verschiedenen gesetzlichen Regelungen. Dazu gehört auch eine Novellierung des Nachbarrechtsgesetzes, mit der Hemmnisse bei der energetischen Sanierung und ökologischen Modernisierung im Gebäudebestand beseitigt werden sollten. Die am 12. Februar 2014 in Kraft getretene Änderung des Gesetzes bewirkt auch eine neue Rechtslage für nachträgliche Wärmedämmung an Grenzwänden.
Jochen Stoiber / 12.02.2014