Am 11. Februar 2023 trat das "Gesetz zum Erlass eines Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes und zur Verankerung des Klimabelangs in weiteren Rechtsvorschriften" in Kraft. Es führt unter anderem die bisherige, seit Anfang 2022 bestehende PV-Pflicht für den Neubau von Gebäuden und offenen Parkplatzflächen sowie bei grundlegenden Dachsanierungen fort. Materielle Änderungen sind dabei nicht erfolgt. Die Rechtsverordnung zur PV-Pflicht (PVPF-VO) bleibt weiterhin in der zuletzt geänderten Fassung gültig.