Teil 4 der HOAI-Serie: Bewertung aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers
Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen“ (Karl Valentin (1882 – 1948)). Aufsätze, Kommentare, Erläuterungen, Hinweise und FAQ‘s zur neuen „HOAI 2021“ gibt es mittlerweile zu Genüge. Allerdings ist alles eine Frage der Perspektive. Deshalb werde ich das Thema Honorarordnung für Architekten und Ingenieure aus meiner persönlichen Sicht aufgrund meiner beruflichen Erfahrungen mit diesem Regelwerk behandeln.
Thomas Abele, Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg / 01.03.2021