Neue HOAI: Herausforderung und Chance
Teil 3 der HOAI-Serie: Bewertung aus Sicht der Honorar-Sachverständigen
Nach dem EuGH-Urteil vom 4. Juli 2019 hatte die Bundesrepublik nur rund ein Jahr Zeit zur Anpassung an das europäische Recht. Die HOAI sollte daher zunächst nur „minimalinvasiv“ überarbeitet und die ehemals verbindlichen Honorarsätze zu einer Orientierungshilfe umgewandelt werden. Ein großer Wurf konnte von der HOAI 2021 ebenso wenig erwartet werden wie die Beseitigung diverser Unklarheiten und Ungereimtheiten im Verordnungstext, die uns in der Praxis als Honorarsachverständige immer wieder begegnen. Die dringend notwendige Überarbeitung der HOAI zu einer in sich stimmigen und rundum verständlichen Honorarordnung steht also noch aus. Der Umfang der Änderungen ist entsprechend überschaubar. Die wesentlichen Punkte wurden bereits von Volker Schnepel im DAB 11·20 dargelegt. Wie wirken sie sich auf die Praxis der Honorargestaltung aus?