Landesvorstand lässt sich über Entwicklung neuer HOAI-Vorschläge informieren
Benötigen wir in der HOAI neue Leistungsbilder zum Brandschutz oder BIM? Sind die Grundleistungen klar und verständlich verfasst? Bedarf es einer Dynamisierungsregelung bei den Honorarwerten? Und ist die Kostenberechnung als Berechnungsgrundlage für das Architektenhonorar angemessen? Das Planerpreisrecht ist seit der EuGH-Entscheidung 2019 über die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze in der Diskussion. Der Verordnungsgeber änderte zwar die HOAI 2021, indem er europarechtlich gebotene Änderungen vornahm, doch ein großer Wurf blieb aus. Die HOAI 2021 ist deshalb formal betrachtet weiterhin die HOAI 2013 in der Fassung 2021.
Die „minimalinvasiven“ Änderungen 2021 dienten allein die Europäische Kommission zu befrieden; der generelle, weiterhin bestehende Überarbeitungsbedarf wurde von allen Seiten nicht in Abrede gestellt. Folgerichtig rieten die Spitzenplanerorganisationen der Bundesregierung dazu, die Überarbeitung der HOAI auf ihre politische Agenda zu nehmen, was sich dann im Ampel-Koalitionsvertrag mit folgender starken Aussage zum Honorarrecht wiederfand: „Wir wollen die Honorarordnung für Architekten (HOAI) reformieren und die Leistungsbilder anpassen."
Die Spitzenplanerorganisationen – Bundesarchitektenkammer, Bundesingenieurkammer, AHO und die weiteren wesentlichen Bundesplanervereinigungen – überprüfen seit Mai 2021 in verschiedenen gemeinsamen bundesweiten Facharbeitsgruppen die Regelungen der HOAI „auf Herz und Nieren“. Architekten aller Fachrichtungen, Ingenieure und Juristen gehen die Regelungen einzeln durch, prüfen ihre Praxisrelevanz und Sinnhaftigkeit und diskutieren über Lücken und Verbesserungen. Ziel ist es, dass die Planerverbände der Bundesregierung einen gemeinsamen Vorschlag für eine neue, zukunftsfeste „HOAI 202x“ überreichen können, die fair, verständlich und verantwortungsvoll ist. Denn gerade die Themen Nachhaltigkeit und Klimaschutz und damit Fragen zum Bauen im Bestand werden in der Zukunft eine deutlich wichtigere Rolle spielen als bisher. Passt die HOAI dazu oder bedarf es weiterer Anpassungen?
Aus der Architektenkammer Baden-Württemberg heraus arbeiten viele kluge Köpfe in den bundesweiten Facharbeitsgruppen mit und bringen sich dort ein. Der Landesvorstand der Architektenkammer ließ sich am 15. Februar 2022 drei Stunden lang über den aktuellen Sachstand informieren und diskutierte über die Motive und Intentionen. Präsident Markus Müller dankte den Mitstreitern für ihre bisherige Arbeit. Denn in einem waren sich alle einig: Eine gute HOAI ist beste Werbung für den Beruf und den Berufstand.