Kein weißer Rauch aus Karlsruhe
Der EuGH entschied, dass die Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze der HOAI gegen Europarecht verstößt. Findet diese Entscheidung mit Verkündung schon Anwendung oder muss erst die HOAI geändert werden? Der BGH sollte darüber entscheiden, vertagt aber das Ergebnis.
Eric Zimmermann / 20.05.2020