Neue HOAI: Erster Schritt gesetzt, ArchLG in Kraft
Ermächtigungsgrundlage der HOAI erfolgreich geändert
Zwei Schritte bedarf es für eine neue HOAI: Der erste Schritt besteht darin, die gesetzgeberische Ermächtigungsgrundlage der HOAI zu ändern. Das ist das „Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen“ (ArchLG). Dort ist festgelegt, dass es eine HOAI als Rechtsverordnung geben kann. Die Ermächtigungsgrundlage verlangte aber bislang, dass es verbindliche Mindest- und Höchstsätze in der HOAI gibt. Der Europäische Gerichtshof stellte am 4. Juli 2019 (C-377/17) fest, dass diese Verbindlichkeit gegen das Europarecht verstößt.
Nun war der Gesetz- und Verordnungsgeber verpflichtet, die HOAI europafest zu gestalten. Dafür musste als erstes das ArchLG geändert werden. Die geänderte Fassung des ArchLG wurde nun im Bundesgesetzblatt vom 18. November 2020 verkündet und trat am 19. November 2020 in Kraft. Das Gesetz ist hier einsehbar.
Die HOAI 2021 wird in wenigen Wochen verkündet und soll dann am 1. Januar 2021 in Kraft treten. Zur neuen HOAI hat die BAK einen umfangreichen FAQ veröffentlicht.