Neues Werkvertragsrecht 2018
Das neue Jahr startete mit maßgeblichen rechtlichen Neuerungen für die Architekten. Im Bürgerlichen Gesetzbuch BGB traten zum 1. Januar 2018 erhebliche Änderungen des Bau- und Architektenvertragsrechts in Kraft. Erstmals finden sich Regelungen, die ausschließlich den Architekten- und Ingenieurvertrag betreffen.
20.12.2017