Schlichtungsausschuss
Dem Schlichtungsausschuss obliegt die gütliche Regelung von Streitigkeiten zwischen Kammermitgliedern sowie zwischen diesen und auswärtigen Architekt:innen und Stadtplaner:innen oder Dritten. Er ist mit einem Volljuristen und zwei ehrenamtlich tätigen Architekt:innen als Beisitzende besetzt. Sie werden vom Landesvorstand für vier Jahre berufen und handeln nach der Schlichtungsordnung.
Beisitzende
13.12.2023