Die Ausschüsse
Der gesetzliche Auftrag der Kammer umfasst u.a. die Förderung der Baukultur und des Bauwesens sowie die Vertretung der beruflichen Belange der Mitglieder. Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben werden in jeder Legislaturperiode ständige Ausschüsse von der Landesvertreterversammlung gewählt (Haushaltsprüfungs- und Wahlprüfungsausschuss) oder vom Landesvorstand bestellt (Berufsordnungs-, Eintragungs-, Landeswahl- und Schlichtungsausschuss.
25.08.2022